Naturschutzgesetz

Am 15. November 2001 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Naturschutzgesetzes verabschiedet.

Die Bundesregierung hat hierzu mitgeteilt, daß es sich bei der nun verabschiedeten Gesetzesvorlage um eine grundlegende Neuregelung handelt, zu deren Umsetzung die Bundesländer eine entscheidende Rolle spielen.

Welche Auswirkungen sich durch dieses Gesetz für die Jagd in Deutschland ergeben, werde ich zu gegebener Zeit ausführlich darstellen. Hier zunächst kommentarlos die Kernpunkte, wie sie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung am 15.11.2001 dargestellt hat.

Es soll, um Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen, das Prinzip der Nachhaltigkeit gestärkt werden. Erreicht werden soll dies dadurch, daß bei Naturschutzmaßnahmen die Betroffenen und die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig und umfangreich informiert werden. Dadurch werde eine größere Akzeptanz einzelner Maßnahmen erreicht.

Die Bundesländer müssen mindestens 10% ihrer Landesfläche für großflächige Verbundbiotope zur Verfügung stellen. Dies geschieht in Ergänzung des europäischen Netz Natura 2000 und soll die Erhaltung der einheimischen Flora und Fauna ermöglichen.

Die Flächennutzung wird natur-, umwelt- und landschaftsverträglicher. Dies wird besondere Anforderungen an die Land-, Fort- und Fischereiwirtschaft stellen.

Durch Verankerung des Flächendeckungsprinzips in der Landschaftsplanung wird der vorsorgende Naturschutz gestärkt. Somit ist der Naturschutz bereits in der Planungsebene festgeschrieben.

Die Ausgleichsvorschriften bei Eingriffen in die Natur durch Bauvorhaben werden auf die Veränderung des Grundwasserspiegels erweitert.

Der Gesetzesteil zu den Schutzgebieten wird modernisiert. Dadurch wird die feste Einteilung von Schutzgebieten wie auch der Umgebungsschutz ausdrücklich ermöglicht. Ebenso wird die Naturparkregelung erweitert.

Der Artenschutz wird fortentwickelt.

Die Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine wird weiterentwickelt, um die Akzeptanz natur-schutzrelevanter Entscheidungen zu erhöhen. Außerdem wird die Vereinsklage erstmals im Bundesrecht verankert.

In Gebiete der deutschen Nord- und Ostsee, die ausschließlich als Wirtschaftszonen genutzt werden, wird der Meeresnaturschutz verstärkt.

Leave a Reply